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   LAG Bremen, 31.01.1979 - 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78   

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https://dejure.org/1979,2747
LAG Bremen, 31.01.1979 - 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 (https://dejure.org/1979,2747)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31.01.1979 - 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 (https://dejure.org/1979,2747)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 (https://dejure.org/1979,2747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 1139
  • VersR 1980, 1182
  • DB 1979, 1235
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. Wichmann, ArbuR 1973, 105; LAG Bremen, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 Sa 194/78 - DB 1979, 1235; ArbG Münster, Urteil vom 23. August 1973 - 2 Ca 366/73 - DB 1973, 2200; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 1 U 88/79 - EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 26; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 1980 - 6 Sa 452/80 - DB 1981, 223; ArbG Kassel, Urteil vom 12. August 1981 - 2 Ca 272/81 - DB 1982, 442; Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl., 1974, S. 109 ff.) beruft sich auf die seit dem 1. Januar 1971 geltende Neufassung des § 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), nach der Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, die nach § 67 VVG auf den Versicherer übergegangen sind, gegen den berechtigten Fahrer nur geltend gemacht werden können, wenn von ihm der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
  • LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82

    Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob

    Das Gericht schließt sich aus diesen Überlegungen der neueren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, nach der der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen mit der Rechtsfolge, daß er beim Fehlen einer derartigen zumutbaren Versicherung sich im Schadensersatzprozeß so behandeln lassen muß, als habe er eine derartige Versicherung abgeschlossen (ebenso Arbeitsgericht Münster DB 73, 2200, LAG Bremen DB 79, 1235, OLG Stuttgart NJW 80, 1169, LAG Rheinland-Pfalz DB 81, 232, Arbeitsgericht Kassel DB 82, 442 sowie LAG Frankfurt Urteil vom 7.10.1981 - AZ.: 10 Sa 222/81 - unveröffentlicht - Wichmann AUR 73, 105, Schaub Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl. 1980, Seite 220; vgl. auch BGH AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Problematik im Bereich der Insassen-Unfallversicherung sowie BGH DB 72, 1286 zur entsprechenden Problematik der Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt gegenüber dem Kfz.-Händler).
  • ArbG München, 24.10.1988 - 6 Ca 2902/88

    Anspruch auf Schadensersatz; Überführung eines Fahrzeugs; Haftungsmilderung wegen

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  • LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81
    Nach der neueren Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl LArbG Bremen 1979-01-31 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 = DB 1979, 1235 1236 sowie OLG Stuttgart 1979-12-19 1 U 88/79 in NJW 1980, 1169, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Arbeitgeber als verpflichtet anzusehen, für solche Betriebsfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, die nach ihrer betrieblichen Zwecksetzung ständig bzw zumindest in erheblichen Maße den Mitarbeitern zur Durchführung betrieblicher Aufgaben überlassen werden.Der Abschluß einer solchen Vollkasko-Versicherung ist jedoch bei Betriebsfahrzeugen mit nur geringem Zeitwert grundsätzlich nicht zumutbar.
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